General Terms and Conditions
Balancing Business GmbH
Rheinaustr. 46
53225 Bonn
Stand 1. Juni 2026
Preamble
Bei Balancing Business arbeiten wir gerne mit unseren Kunden zusammen und helfen ihnen, strategisch wichtige Herausforderungen zu bewältigen. Diese Beratungsarbeit setzt ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis voraus. Nicht immer sind die gegenseitigen Erwartungen vollständig transparent. Aus diesem Grunde wurden nachfolgend einige wesentliche Eckpunkte in den von Sinn oder weg verwendeten Geschäftsbedingungen festgehalten.
1. General principles / Scope of application
1.1
Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der Balancing Business GmbH (Balancing Business) gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2
In dealings with entrepreneurs and legal entities under public law, our terms and conditions shall also apply to all future business relationships.
1.3
Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für Balancing Business nur dann verbindlich, wenn diese von Balancing Business ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Components of the contract, scope of services, and changes to the contract and services
2.1
The scope of a specific consulting assignment shall be agreed contractually on a case-by-case basis.
2.2
Unless expressly agreed otherwise, the subject matter of the consulting contract is the agreed consulting activity, not the achievement of a specific economic success or the creation of a work product.
2.3
Die Leistungen von Balancing Business sind erbracht, wenn die erforderlichen Untersuchungen, Analysen und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen mit dem Auftraggeber erarbeitet sind. Unerheblich ist, ob oder wann unsere Schlussfolgerungen oder Empfehlungen vom Auftraggeber umgesetzt werden.
2.4
Changes, additions, or extensions to the offer, the assignment, the scope/content of services, the task definition, the procedure, and the nature of the work results must be made in writing.
2.5
If a written report is to be prepared for the client, especially for submission to third parties, this must be agreed separately in advance.
2.6
Balancing Business ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch Balancing Business selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
3. Client’s duty to provide information / Declaration of completeness
3.1
The client shall ensure that the organizational conditions at its place of business permit working conditions for the performance of the consulting assignment that are as uninterrupted as possible and conducive to the swift progress of the consulting process.
3.2
Der Auftraggeber wird Balancing Business auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
3.3
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Balancing Business auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Informationen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
3.4
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit von Balancing Business von dieser informiert werden.
4. Safeguarding independence
4.1
The contracting parties undertake to act with mutual loyalty.
4.2
Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter von Balancing Business zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
5. Protection of intellectual property
5.1
Soweit abweichend von Ziffer 2.2 dieser Bedingungen im Rahmen eines Beratungsauftrages Werkleistungen zu erbringen sind, räumen wir dem Auftraggeber an den erarbeiteten Ergebnissen (beispielsweise Konzepten, Gutachten oder Ähnlichem), soweit nicht vertraglich ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, ein einfaches, d.h. nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein. Die Ausgestaltung des Nutzungsrechtes ergibt sich aus der jeweils konkret getroffenen Vereinbarung. Soweit die Ergebnisse nicht von Balancing Business erarbeitet wurden, vermittelt Balancing Business regelmäßig lediglich einen Vertrag mit dem Fremdanbieter. Der Auftraggeber erkennt deshalb die mitgelieferten Nutzungsbedingungen des Fremdanbieters an, auf die wir ausdrücklich hinweisen; diese sind für den Umfang der Rechteeinräumung durch den Fremdanbieter maßgeblich.
5.2
Unabhängig vom Umfang der Rechteübertragung auf den Auftraggeber ist es Balancing Business in jedem Fall gestattet, Ideen, Konzeptionen, erworbenes Know-how usw. für weitere Leistungen auch für andere Auftraggeber zu nutzen.
5.3
Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt Balancing Business zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadensersatz.
6. Claims for defects for separately agreed work results
6.1
Balancing Business ist berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Balancing Business wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
6.2
If, contrary to Section 2.2 of these terms, separately agreed work results in addition to consulting are the subject matter of the contract, the following provisions shall apply to claims for defects.
6.3
Balancing Business hat einen Mangel dann nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der vom Auftraggeber gegebenen Aufgabenstellung oder der fehlerhaften oder unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers beruht. Hat der Auftraggeber Eingriffe in das gelieferte Arbeitsergebnis vorgenommen, so bestehen Mängelansprüche nur, wenn der Auftraggeber nachweist, dass sein Eingriff nicht ursächlich für den Mangel war.
7. Liability / Damages
7.1
Balancing Business haftet dem Auftraggeber für Schäden nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Außer im Falle von Vorsatz ist unsere Ersatzpflicht der Höhe nach auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt. Soweit wir in Fällen einfacher Fahrlässigkeit haften, gilt jedoch in jedem Fall: für Vermögensschäden pro Schadensfall eine Begrenzung auf maximal € 50.000; bei Sachschäden gilt in Fällen einfacher Fahrlässigkeit pro Schadensfall eine Begrenzung von € 100.000. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und die Produkthaftung bleiben von vorstehenden Haftungsregelungen unberührt.
7.2
To the extent that our liability for damages is excluded or limited under the above provisions, this shall also extend to the personal liability of our corporate bodies, employees, and other staff, representatives, and vicarious agents, and shall also apply to all claims arising from fault in contract negotiations, breach of ancillary obligations, and tort claims (Sections 823 et seq. German Civil Code), but not to claims under Sections 1 and 4 of the German Product Liability Act.
8. Limitation period
8.1
Insofar as claims for defects by the client are concerned, these shall become time-barred one year from the statutory commencement of the limitation period. Excluded from this are claims under Section 634a para. 1 no. 2 German Civil Code.
8.2
Weiterhin ausgenommen sind Mängelansprüche von Verbrauchern sowie Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch Balancing Business. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
8.3
Other contractual claims arising from breaches of duty shall become time-barred one year from the statutory commencement of the limitation period.
9. Confidentiality / Data protection
9.1
Balancing Business verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die Balancing Business über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2
Weiterhin verpflichtet sich Balancing Business, über den gesamten Inhalt des Projektes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erbringung der Beratungsleistungen zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Geschäftspartnern des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3
Balancing Business ist von der Schweigepflicht gegenüber Mitarbeitern und herangezogenen Dritten (Erfüllungsgehilfen), denen es sich bedient, entbunden. Balancing Business hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu übertragen und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4
The duty of confidentiality shall continue indefinitely beyond the end of this contractual relationship. Exceptions apply in the case of statutory disclosure obligations.
9.5
Balancing Business verarbeitet personenbezogene Daten nach den jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere den Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag der Auftraggeber verarbeiten, schaffen wir hierfür die notwendige Rechtsgrundlage und schließen erforderlichenfalls Auftragsverarbeitungsvereinbarungen gemäß Artikel 28 DSGVO ab.
9.6
Auftraggeber und Balancing Business verpflichten sich, alle geschäftlichen Informationen, die Gegenstand dieses Vertrages sind, streng vertraulich zu behandeln sowie alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass sie Dritten zugänglich oder von diesen für eigene Zwecke verwendet werden. Hierzu sind auch ggf. Arbeitnehmer und sonstige Erfüllungsgehilfen zu verpflichten.
9.7
Der Auftraggeber stimmt zu, dass Balancing Business das Projekt Dritten gegenüber mündlich wie schriftlich als Referenz benennen darf. Eine weitergehende Verwendung der Projektergebnisse im Rahmen des Marketings ist nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich.
10. Fees
10.1
Nach Vollendung des vereinbarten Projektes erhält Balancing Business ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Balancing Business. Balancing Business als Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend monatliche Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Abschlagszahlungen zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch Balancing Business fällig.
10.2
Balancing Business wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
10.3
Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Projektes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Balancing Business, so behält Balancing Business den Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen.
- In the event of cancellation less than eleven working days before performance: 25% of the fee.
- In the event of cancellation less than six working days before performance: 50% of the fee.
- In the event of cancellation less than three working days before performance: 100% of the fee.
Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, Balancing Business nachzuweisen, dass Balancing Business kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die pauschalierten Honorare. Ist der Schaden von Balancing Business geringer oder sind die Pauschalen nicht anwendbar, wird Balancing Business seinen Schaden konkret berechnen.
10.4
Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für die gesamte vereinbarte Beratungsleistung zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Soweit der Auftraggeber keinen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen nachweist, sind diese mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die Balancing Business bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
10.5
Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist Balancing Business von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
11. Additional costs
11.1
In addition to the agreed fee, all necessary and reasonable expenses incurred in the course of the consulting assignment—such as travel expenses and other outlays—shall be reimbursed.
11.2
Unless otherwise agreed, the following travel expense policy applies, including the stated flat rates:
- Accommodation costs: reimbursed as incurred
- Travel by car: €0.50/km
- Flights: economy class
- Train: 1st class with BahnCard
- Other transport and incidental costs: reimbursed against receipt
Travel time within Germany is not charged. Travel time abroad is billed separately depending on the duration of the trip as follows:
- 5 to 8 hours: flat rate €250
- >8 to 12 hours: flat rate €500
- >12 hours: flat rate €1,000
All materials are charged at cost price. All amounts are exclusive of the applicable VAT.
11.3
All materials are charged at cost price. All amounts are exclusive of the applicable VAT.
12. Electronic invoicing
Balancing Business ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Balancing Business ausdrücklich einverstanden.
13. Term of the contract
13.1
As a rule, the respective consulting contract ends upon completion of the projec
13.2
Notwithstanding this, the consulting contract may be terminated at any time by either party for good cause without notice. Good cause shall be deemed to exist in particular if:
- if a contractual party breaches material contractual obligations,
- if a contractual party falls into default of payment after the opening of insolvency proceedings,
- if justified concerns exist regarding the creditworthiness of a contractual party and no suitable security is provided.
14. Final provisions
14.1
The contracting parties confirm that all information provided in the contract has been given diligently and truthfully and undertake to notify each other promptly of any changes.
14.2
Amendments to the contract and these General Terms and Conditions must be made in writing; the same applies to any waiver of this formal requirement. There are no oral side agreements.
14.3
Für alle Geschäfts- und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Balancing Business gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts; die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
14.4
Erfüllungsort ist der Ort der jeweiligen Niederlassung, aus der heraus Balancing Business operiert.
14.5
Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung gegen Balancing Business zustehen, ist ausgeschlossen.
14.6
Für Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung herrührenden Ansprüche gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist das Gericht am Unternehmensort von Balancing Business zuständig.


